Echt jüdische Frechheit
Offener Brief an Fräulein Laski in Nauen.
Lokalschriftleitung, 21. Dezember 1938.
Sie gestatten doch, dass ich mich mal über Ihre bodenlose Frechheit aufrege. Sie haben Glück, dass ich von Natur aus friedlich
veranlagt bin, sonst würde ich mit Ihnen „echt deutsch“ reden.
Bei Ihrem ersten Besuch, den Sie sich herausnahmen, mir zu machen, habe ich Ihnen bereits in aller Deutlichkeit zu verstehen
gegeben, dass ich keinerlei Wert darauf lege, mich mit Ihnen über das Rassenproblem zu unterhalten.
Was war doch der Grund unserer kürzlichen Unterhaltung? Ich ließ es schwarz auf weiß drucken, dass Sie sich nicht mehr unter die
Arier zu rechnen haben, da Sie doch eine waschechte Vollblutjüdin sind. Darauf suchten Sie mich auf, wir setzten uns an einen
Tisch, und Sie bemühten sich, mitttels eines Ahnenpasses mir Ihre „deutsche Abstammung“ nachzuweisen. Ich habe Ihnen damals
nach sorgfältiger Prüfung Ihres Ahnenpasses zuverstehen gegeben, dass Sie auch geweihtes Kirchenwasser nicht zur Arierin machen
kann, wenn Ihre Eltern Vollblutjuden sind. Denn ebensowenig, wie man aus einem Neger einen Weißen machen kann, kann man aus
einem Juden einen Deutschen machen. Damit war für mich der Fall erledigt.
Warum nun dieses Schreiben? Sehen Sie: Nicht weniger als viermal haben Sie inzwischen die „Havelländische Rundschau“
angeläutet, und nicht weniger als viermal haben Sie die gleiche Zeitung persönlich aufgesucht, um ihr zu beschwören, Sie wären eine
„gute Deutsche“.
Nun, da Sie vor Gericht standen wegen Zeigens der Hakenkreuzfahne in Ihrem Judenladen, fühlte ich mich verpflichtet, auch dies
der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Daraufhin hielten Sie es für Notwendig, die Ihrer Rasse eigentümliche Unverfrorenheit und Dreistigkeit erneut durch den allerdings
ergebnislosen Versuch, ein Mitglied unserer Schriftleitung zu sprechen, unter Beweis zu stellen.
Inzwischen haben Sie das Nauener Gericht aufgesucht und wiederholt die hiesige Polizei, um immer von neuem Ihre Zugehörigkeit
„zu uns guten Deutschen“ zu beteuern. Die Nauener Polizei untersagte Ihnen, sich weiterhin als Arierin auszugeben. Sie hat das
Zeugnis des Potsdamer Sippenamtes zwecks Urteilsfindung dem Nauener Amtsgericht bereits zugewiesen. Hierin wird Ihnen und
Ihren Anverwandten die jüdische Rassenzugehörigkeit nachgewiesen. Dieses Zeugnis ist übringens auch ein bezeichnender Beweis
für die internationale Verpflechtung der Juden. Ihr Vater wurde in Polen geboren, seine Ehe schloß er in England mit einer dort
geborenen Jüdin. Sein Geschäft betrieb er in Deutschland.
Weiter haben ich Ihnen nichts mehr zu sagen, auch nicht auf Ihr Schreiben, das uns kurz vor Drucklegung erreichte.